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1. Die Frau eines Feuerwehrmannes hat sich ganz „feuerwehr-gehörig“ zu fühlen!

2. Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich und regelmäßig zur Übung erscheint!

3. Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameradenkreis aufhält (feuchte Übung) und dadurch verspätet nach Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfen empfangen werden, denn auch diese Übungen sind ein Teil des Feuerwehrdienstes!

4. Die Feuerwehruniform ist so zu verwahren, dass sie jederzeit griffbereit ist!

5. Bei Alarm hat die Frau noch rascher als der Mann aufzustehen, demselben alle Kleidungsstücke zu reichen, damit er schnellstens zum Gerätehaus kommt!

6. Die Stiefel sind eventuell im Laufschritt dem Manne nachzutragen, damit er nicht in Strümpfen zum Brandplatz kommt!

7. Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder das Festhalten am Schlafanzug bei Brandalarm ist strengstens verboten und kann dadurch Bestrafung nach sich ziehen, dass der Mann zu spät zum Alarm kommt!

8. Wenn der Mann nass und durchgefroren von der Brandstelle nach Hause kommt, ist das Bett gut vorzuwärmen, damit sich der Mann bestimmt nicht erkältet! (siehe Unfallverhütungsvorschriften)

9. Die vom Branddienst verschmutzten Kleider sind gewissenhaft und ohne Murren zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes (als Gegenleistung kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das Reinigen ihrer Schuhe verlangen)!

10. Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren hat die Feuerwehrfrau eine Ehrenurkunde für gewissenhafte Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu erwarten.